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Bürokratie für Heiratsuchende


Information zwecks Eheschließung in der Gemeinde Tønder  

Gemeinde Tønder, Standesamt, Wegners Plads 2, DK 6270 Tønder

Telefon: +45 74 92 97 09

Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch
09.00 - 12.00

Donnerstag geschlossen. Freitag geschlossen. Am Ostermontag und Pfingstmontag ist geschlossen.

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In Beantwortung Ihrer Vorfrage teilen wir Ihnen mit, dass für Sie evtl. eine Möglichkeit besteht, hier standesamtlich getraut zu werden. Sie können entweder telefonisch mit uns einen Termin vereinbaren in der Woche wo Sie persönlich beide hier den Antrag stellen wollen um in der Woche zu heiraten oder den schriftlichen Postweg wählen.

Es wird Ihnen überlassen ob die Dokumente im voraus geschickt werden oder nicht - Egal was Sie wählen sollten- Sie werden nur getraut, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie - dass Dokumente die per Fax oder E-Mail geschickt werden, NICHT beachtet werden. Sollten Sie beschließen Ihre Dokumente zu schicken - müssen Sie mit eine Sachbearbeitungsdauern von etwa 3 bis 4 Wochen rechnen.

Anmeldung ohne Terminvereinbarung kann nur an einem Montag Vormittag stattfinden - ohne Terminvereinbarung ist die Möglichkeit vorhanden dass Sie vergeblich kommen werden - da eine Begrenzung vorhanden ist. Wenn Sie Anrufen - bitten wir um Ihre Geduld.

Zuerst bitten wir Sie jedoch sich zu erkundigen, ob eine bei uns geschlossene Ehe in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Wenn JA , benötigen wir von Braut und Bräutigam

SEHR WICHTIG
LEGALE Aufenthalt in DÄNEMARK muss vorhanden sein. Wir empfehlen Ihnen dringend, (bevor Sie Ihre Dokumente schicken oder bringen), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land wo Sie sich gerade aufhalten, zu erkundigen, wie Sie legalen Aufenthalt in Dänemark bekommen können oder haben werden.

Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen mit Visum wenn notwendig, wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind und nicht in einem Schengenehrland gewöhnlich mit legaler erteilte Aufenthaltserlaubnis wohnhaft sind. Gültige Reiselegitimation muss vorhanden sein. Es ist Ihre alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Das Standesamt kann Ihnen nur mitteilen was vorgelegt werden muss aber nicht wie Sie es bekommen.

Alle Dokumente (oder eine beglaubigte Kopie derselben) bitten wir Sie (falls anderssprachig) von einem vereidigten Dolmetscher ins deutsche, englische oder dänische übersetzen zu lassen und dann sowohl die Originaldokumente als auch die Übersetzungen, an uns zu schicken oder Persönlich zu bringen. Übersetzungen von Dokumenten allein sind nicht ausreichend.

Geburtsurkunden: Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses/Ausweises bei Ihrer Anmeldung in Tønder. (Schicken Sie jedoch nie Ihren Reisepass/Ausweis - nur Kopie). Tragen Sie einen angetrauten Namen müssen Sie einen behördlichen Nachweis des Geburtsnamen vorgelegen können - kann u.a. eine Heiratsurkunde sein.

Familienstandsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt für alle beide (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Bescheinigung muss vom der Behörde Ihres Wohnortes ausgestellt sein, und muss wann und wo geboren, Adresse, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand angeben. Die Bescheinigung in dänische, deutsche oder englische Sprache übersetzen wenn anderssprachig - Zum Beispiel ist es eine Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland, die vom Ihrem Einwohnermeldeamt Ausgestellt wird - In Holland ist es eine ?uittreksel uit woningregister? usw. Wenn Sie über ein Jahr lang nicht zu hause angemeldet gewesen sind müssen Sie vom dem Land wo Sie zur zeit mit legaler Aufenthalt gemeldet sind, oben erwähntes vorlegen oder von der Botschaft Ihres Heimatlandes vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht über 4 Monate alt sein.

Amerikanische und englische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, müssen anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Commanders vorlegen (Permission for marriage) mit einem Statement des jetzigen Familienstandes.

Scheidungsurteil - Sterbeurkunde
Sollte einer, oder alle beide vorher verheiratet gewesen sein, benötigen wir wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wurde - das vollständige originale Scheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Z.B muss ein deutsches Scheidungsurteil muss den Vermerk beinhalten: Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem - usw. oder wenn die Ehe durch Todesfall aufgelöst, bitten wir um die Sterbeurkunde - Auszug vom Familienbuch ist nicht ausreichend. Nur das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde der letzten Ehe muss vorgelegt werden.

Scheidungsurteile müssen dem hiesigen Staatsamt, Statsamtet Sønderjylland H. P. Hanssens Gade 42, DK-6200 Aabenraa (Tel: 74 31 31 31 - stimme abwarten - taste 2 drücken) in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend. Scheidungsurteile müssen bevor Sie persönlich die Dokumenten bringen oder per Post schicken vom Statsamtet Sønderjylland gutgeheißen und abgestempelt sein.

Personen die nicht volljährig sind (in Dänemark ist man mit 18 volljährig), müssen vom hiesigen Staatsamt eine Sondererlaubnis vorlegen. (Bitte Information anfordern bei Statsamtet Sønderjylland).

Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der europäische Union, (ausgenommen U.S.A., Canada, New Zealand und Australien) ausgesprochen wurden, müssen im Original, und mit der Legalisierung des Innen- und Außenministeriums des Landes und der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft des Ausstellungslandes, eingereicht werden (z.B. sind u.a. Russland und Ukraine außerhalb Europa). Als Ausnahme gilt für thailändische Urteile die Beglaubigung der dänischen oder deutschen Botschaft in Bangkok. Wenn Sie Fragen zur Legalisierung haben, dann wenden Sie sich Bitte ans Statsamtet Sønderjylland.

Nach Prüfung und Gutheißung der Dokumente, werden Sie von uns eine Nachricht erhalten. Sie müssen dann telefonisch mit uns vereinbaren wann an einem Montag oder Dienstag Sie persönlich hier im Rathaus beide anmelden müssen um dann in der gleichen Woche getraut zu werden.

Dolmetscher kann bei der Anmeldung und Trauung von uns gefordert werden - eventuelle Kosten hierfür tragen Sie.

Das dänische Ehegesetz schreibt vor, dass man sich als Ausländer einige Tage hier in der Gemeinde (Tønder) aufhalten muss, wo die Ehe eingegangen werden soll.(Tel. Fremdenverkehrsbüro 74 72 12 20) - Aufenthaltsdauer ungefähr 3 bis 4 Tage.

Die Gebühr der Prüfung der Dokumente beträgt 500,00 Dänische Kronen gem. § 4. Abs. 1 vom 30. 10. 1990. Die Trauung ist gebührenfrei und Trauzeugen können wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie dass Ihre Dokumente vor dem 30. Juli 2003 eingehen müssen – sonst werden Sie erst Antwort in September bekommen können, sofern Sie wählen sollten Ihre Dokumente zu schicken.